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Rechner · Abstandsflächen in Nordrhein-Westfalen

Abstandsflächen in NRW berechnen: Wie viel Abstand braucht Ihr Haus?

Vor jeder Außenwand muss ein Streifen frei bleiben, die Abstandsfläche. Der Rechner ermittelt ihre Tiefe nach der Landesbauordnung NRW: aus Wandhöhe, Dach und Giebel. Darunter erklären wir die Regeln mit Beispielen.

  • Stand Oktober 2026
  • Nach § 6 BauO NRW
  • Kostenlos, ohne Anmeldung
Rechner

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Gebäude und Wand

Gebäudeklasse 1 oder 2: höchstens zwei Wohnungen oder andere Nutzungseinheiten mit zusammen höchstens 400 m² Brutto-Grundfläche (ohne Keller); der Fußboden des obersten Geschosses mit möglichem Aufenthaltsraum liegt im Mittel höchstens 7 m über dem Gelände.

Welche Wand?

Traufseite: Wand unter der Dachrinne. Giebelseite: Wand mit dem Dreieck bis zum First.

Wandhöhe: vom Gelände bis dort, wo die Wand die Dachhaut schneidet, also bis zur Traufe (auch auf der Giebelseite). Bei Flachdach bis zum oberen Wandabschluss und Dachhöhe 0.

Grenzt das Grundstück an ein anderes Baugebiet, gilt dort die größere Tiefe. In Kern- und urbanen Gebieten genügen zu Straßen, Grün- und Wasserflächen 0,2 H, mindestens 3 m.

Für die Grundstücksbreite die Wände zu den Nachbarn wählen, meist die Giebelseiten.

Ergebnis

Grobe Orientierung nach § 6 der Landesbauordnung NRW (Fassung ab 1. September 2026), für eine einzelne, gerade Wand auf ebenem Gelände. Bebauungsplan oder Satzung können andere Abstände festlegen. Ob Ihr Haus auf das Grundstück passt, prüfen wir im Grundstücks-Check für 49 €.

01 · Grundregel

Die Grundregel: 0,4 H, mindestens 3 m.

Vor den Außenwänden eines Gebäudes muss eine Fläche frei bleiben. Sie sorgt für Licht, Luft und Brandschutz zwischen den Häusern. Ihre Tiefe richtet sich nach dem Maß H, also der Wandhöhe plus einem Anteil des Daches (§ 6 Abs. 4 BauO NRW).

Tiefe der Abstandsfläche = 0,4 × H, mindestens 3 m (§ 6 Abs. 5 BauO NRW)

In Kerngebieten genügen 0,25 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, jeweils mindestens 3 m. Zu Straßen, Grün- und Wasserflächen genügen in Kern- und urbanen Gebieten 0,2 H, mindestens 3 m. Grenzt ein anderes Baugebiet an, gilt die größere Tiefe.

Sonderregel für Ein- und Zweifamilienhäuser

Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei oberirdischen Geschossen genügen 3 m (§ 6 Abs. 5 Satz 5). Gebäudeklasse 1 oder 2 heißt: höchstens zwei Nutzungseinheiten mit zusammen höchstens 400 m² Brutto-Grundfläche, und der oberste Fußboden mit möglichem Aufenthaltsraum liegt im Mittel höchstens 7 m über dem Gelände. Das betrifft die meisten Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Bungalows. Für sie ist die Rechnung deshalb oft einfach: 3 m zu jeder Grenze.

Wo die Abstandsfläche liegen muss

Die Abstandsfläche muss auf dem eigenen Grundstück liegen. Auf öffentlichen Straßen, Grün- und Wasserflächen darf sie bis zur Mitte reichen. Auf ein Nachbargrundstück darf sie nur, wenn das öffentlich-rechtlich gesichert ist, in der Regel durch eine Baulast (§ 6 Abs. 2).

Muss nach dem Bebauungsplan oder nach der Umgebungsbebauung (§ 34 BauGB) an die Grenze gebaut werden, entfällt dort die Abstandsfläche. Ist das Bauen an der Grenze nur erlaubt, aber nicht vorgeschrieben, entfällt die Abstandsfläche nur, wenn gesichert ist, dass auch der Nachbar an die Grenze baut, etwa bei einem Doppelhaus oder über eine Baulast (§ 6 Abs. 1).

02 · Wandhöhe

So wird die Wandhöhe gemessen.

Die Wandhöhe reicht von der Geländeoberfläche bis zu der Linie, an der die Wand die Dachhaut schneidet, bei Flachdächern bis zum oberen Abschluss der Wand, also zum Beispiel bis zur Attika.

  • Geneigtes Gelände: Es gilt die Wandhöhe im Mittel, ermittelt aus den Höhen an den Gebäudekanten.
  • Unterschiedlich hohe Wandteile: Die Wandhöhe wird für jeden Teil einzeln ermittelt.
  • Abgrabungen für Licht, Zugang oder Zufahrt, etwa ein Kellerabgang, bleiben außer Betracht.
03 · Dach und Giebel

Dach und Giebel: was hinzugerechnet wird.

Zuschlag zur Wandhöhe nach § 6 Abs. 4 BauO NRW
SituationZuschlag
Dach bis 45° Neigung (Traufseite)nichts
Dach steiler als 45° bis 70°ein Drittel der Dachhöhe
Gauben oder Dachaufbauten zusammen länger als die halbe Wand darunterein Drittel der Dachhöhe
Dach steiler als 70°die volle Dachhöhe
Giebelseite (Dachseiten nicht beide steiler als 70°)ein Drittel der Giebelhöhe
Giebelseite, beide Dachseiten steiler als 70°die volle Giebelhöhe

Wichtig: Auf der Giebelseite zählt die Giebelfläche immer mindestens zu einem Drittel mit, auch bei flach geneigten Dächern unter 45°. Deshalb ist das Maß H an der Giebelseite meist größer als an der Traufseite.

Was bei der Bemessung außer Betracht bleibt

  • Dachüberstände und Gesimse, die höchstens 1,50 m vor die Wand vortreten
  • Vorbauten wie Erker oder Balkone, wenn sie zusammen höchstens ein Drittel der Wandbreite einnehmen, höchstens 1,60 m vortreten und mindestens 2 m von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt bleiben (§ 6 Abs. 6)
04 · Beispiele

Beispiele.

Abstandsflächen im Wohngebiet (0,4 H), ebenes Gelände
GebäudeMaß H0,4 HTiefe
Einfamilienhaus, Traufseite: Wand 6,20 m, Satteldach 35°6,20 m2,48 m3,00 m
Einfamilienhaus, Giebelseite: Wand 6,20 m, Giebel 3,80 m7,47 m2,99 m3,00 m
Mehrfamilienhaus, 4 Geschosse, Flachdach, Wand 13,00 m13,00 m5,20 m5,20 m

Beim Einfamilienhaus genügen nach der Sonderregel ohnehin 3 m. Ein typisches 10 m breites Haus braucht deshalb ein Grundstück von mindestens 16 m Breite, wenn es auf beiden Seiten frei steht. Passende Grundrisse finden Sie in unseren Grundriss-Beispielen.

05 · In der Abstandsfläche

Was in der Abstandsfläche stehen darf.

Einige kleine Bauten sind in der Abstandsfläche erlaubt, auch direkt an der Grenze (§ 6 Abs. 8 BauO NRW):

  • Garagen einschließlich Abstellräumen sowie Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³, jeweils mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m
  • Wärmepumpen und ihre Einhausungen
  • gebäudeunabhängige Solaranlagen bis 3 m Höhe
  • Zufahrten zu Stellplätzen und Tiefgaragen
  • Stützmauern und geschlossene Einfriedungen, außerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten bis 2 m Höhe

Zusammen dürfen diese Bauten (ohne Stützmauern und Einfriedungen) je Nachbargrenze höchstens 9 m lang sein und auf dem ganzen Grundstück höchstens 18 m.

Terrassen, Podeste und andere Anlagen, die höher als 1 m über dem Gelände liegen und betreten werden können, brauchen eigene Abstandsflächen (§ 6 Abs. 1). Ebenerdige Terrassen nicht.

Für Bestandsgebäude gelten Erleichterungen, zum Beispiel für den Ausbau eines Dachgeschosses (§ 6 Abs. 11). Abweichungen sind möglich, wenn die Schutzziele gewahrt bleiben (§ 6 Abs. 13).

06 · Fragen

Häufige Fragen zu Abstandsflächen in NRW.

Wie groß ist die Abstandsfläche bei einem Einfamilienhaus in NRW?

In der Regel 3 m. Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei oberirdischen Geschossen genügt nach § 6 Abs. 5 BauO NRW eine Tiefe von 3 m. Ein Bebauungsplan kann aber andere Abstände, Baugrenzen oder eine Bebauung an der Grenze festlegen.

Wie wird die Abstandsfläche berechnet?

Zuerst wird das Maß H ermittelt: die Wandhöhe vom Gelände bis zur Dachhaut, plus ein Anteil des Daches oder Giebels. Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt dann 0,4 × H, mindestens 3 m. In Kerngebieten 0,25 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, jeweils mindestens 3 m.

Darf eine Garage an die Grundstücksgrenze?

Ja, in der Regel. Garagen mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m sind in der Abstandsfläche und an der Grenze zulässig. Zusammen mit anderen solchen Bauten darf die Bebauung je Nachbargrenze höchstens 9 m und insgesamt höchstens 18 m lang sein. Eine Dachterrasse auf der Garage muss mindestens 3 m Abstand zur Grenze halten. Der Bebauungsplan kann die Lage von Garagen zusätzlich regeln.

Darf eine Wärmepumpe in der Abstandsfläche stehen?

Ja. Wärmepumpen und ihre Einhausungen sind nach § 6 Abs. 8 BauO NRW in der Abstandsfläche zulässig und zählen zur Gesamtlänge von höchstens 9 m je Nachbargrenze. Unabhängig davon müssen die Lärmwerte eingehalten werden.

Zählt der Dachüberstand zur Abstandsfläche?

Nein, solange er nicht mehr als 1,50 m vor die Außenwand vortritt. Dachüberstände und Gesimse bis zu diesem Maß bleiben bei der Bemessung außer Betracht (§ 6 Abs. 6 BauO NRW).

Grundstücks-Check

Passt Ihr Haus auf das Grundstück?

Im Grundstücks-Check prüfen wir Bebauungsplan, Baufenster und Abstandsflächen für Ihr Grundstück in Nordrhein-Westfalen. Für 49 € (Festpreis, Endpreis) bekommen Sie einen kurzen Bericht mit Lageplan-Skizze, in der Regel innerhalb von drei Werktagen nach Ihrer Zusage.

Lieber direkt sprechen? 0173 6824435 · kontakt@line-planungsbuero.de

Allgemeine Orientierung, Stand Oktober 2026, nach der Landesbauordnung NRW in der Fassung ab 1. September 2026. Der Rechner ersetzt keine Prüfung durch das Bauamt; Bebauungspläne und Satzungen können abweichende Abstände festlegen. Keine Rechtsberatung. Quelle: BauO NRW.