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Rechner · Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl

GRZ und GFZ berechnen: Wie groß darf Ihr Haus werden?

Geben Sie Grundstücksgröße und die Werte aus dem Bebauungsplan ein. Der Rechner zeigt, wie viel Fläche Haus, Garage und Nebenanlagen bedecken dürfen und wie viel Wohnfläche das ungefähr bedeutet. Darunter erklären wir GRZ und GFZ mit Beispielen.

  • Stand Oktober 2026
  • Nach Baunutzungsverordnung
  • Kostenlos, ohne Anmeldung
Rechner

Ihre Werte eingeben.

Grundstück und Bebauungsplan

Zählen Sie nur das Bauland, ohne Straßenanteile und ohne im Plan festgesetzte Grün- oder Waldflächen.

So steht es meist im Plan: GRZ als Zahl (0,4), GFZ als Zahl im Kreis, Vollgeschosse als römische Zahl (II). Vorausgefüllt sind Beispielwerte. Den Bebauungsplan finden Sie meist über bauleitplanung.nrw.de, auf der Website Ihrer Gemeinde oder im Geoportal des Kreises. Sonst fragen Sie bei der Gemeinde (Stadtplanung) nach.

Ergebnis

Grobe Orientierung nach §§ 19 und 20 der heutigen Baunutzungsverordnung. Ob Ihr Haus wirklich so groß werden kann, hängt auch vom Baufenster, den Abstandsflächen und weiteren Festsetzungen ab. Das prüfen wir im Grundstücks-Check für 49 €.

Optional: eigene Planung prüfen
01 · GRZ

Die Grundflächenzahl: wie viel Grundstück das Haus bedecken darf.

Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf. Bei einer GRZ von 0,4 sind das 40 Prozent. Die Formel ist einfach:

zulässige Grundfläche = Grundstücksfläche × GRZ

Auf einem Grundstück mit 600 m² und GRZ 0,4 darf das Haus also 240 m² bedecken. Gemessen wird die Fläche, die das Gebäude von oben gesehen überdeckt, nach Außenmaßen.

Garage, Zufahrt und Gartenhaus zählen extra

Garagen, Carports, Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen wie Gartenhäuser sowie unterirdische Bauteile werden ebenfalls mitgerechnet. Für sie darf die zulässige Grundfläche um bis zu 50 Prozent überschritten werden, höchstens bis zu einer GRZ von 0,8 (§ 19 Abs. 4 BauNVO). Man spricht oft von „GRZ II“.

Bei GRZ 0,4 heißt das: Haus bis 0,4, alles zusammen bis 0,6. Auf 600 m² sind das 240 m² für das Haus und insgesamt 360 m² mit Garage, Zufahrt und Nebenanlagen. Der Bebauungsplan kann davon abweichende Regeln festsetzen. Was dort gilt, steht im Textteil des Bebauungsplans.

02 · GFZ

Die Geschossflächenzahl: wie viel Fläche alle Geschosse haben dürfen.

Die Geschossflächenzahl (GFZ) begrenzt die Summe der Geschossflächen in allen Vollgeschossen, gemessen nach Außenmaßen (§ 20 BauNVO):

zulässige Geschossfläche = Grundstücksfläche × GFZ

Mit GFZ 0,8 sind auf 600 m² insgesamt 480 m² Geschossfläche möglich, also zum Beispiel zwei Vollgeschosse mit je 240 m². Balkone, Loggien, Terrassen und Nebenanlagen bleiben dabei außen vor.

Was ein Vollgeschoss ist

Das regelt das Landesrecht. In Nordrhein-Westfalen ist ein oberirdisches Geschoss ein Vollgeschoss, wenn es über mehr als drei Viertel der Grundfläche des Geschosses darunter mindestens 2,30 m lichte Höhe hat (§ 2 Abs. 6 BauO NRW). Ein Dachgeschoss unter einem Satteldach bleibt oft unter dieser Grenze. Nach den heutigen Regeln zählt es dann nicht zur GFZ, bietet aber trotzdem Wohnfläche. Bei älteren Bebauungsplänen gelten teils andere Regeln, mehr dazu unten.

Von der Geschossfläche zur Wohnfläche

Geschossfläche ist nicht gleich Wohnfläche. Wände, Treppe und Technik kosten Fläche. Als grobe Faustregel bleiben bei zweigeschossigen Häusern rund 72 bis 78 Prozent der Geschossfläche als Wohnfläche, bei Bungalows rund 75 bis 82 Prozent. Diese Werte nutzt auch der Rechner.

03 · Beispiele

So viel Haus passt drauf: vier Beispiele.

Zulässige Flächen nach GRZ und GFZ (gerundet)
GrundstückGRZ / GFZHausmit Garage & Co.Geschossfläche
400 m²0,4 / 0,8160 m²240 m²320 m²
600 m²0,3 / 0,6180 m²270 m²360 m²
600 m²0,4 / 0,8240 m²360 m²480 m²
800 m²0,25 / 0,5200 m²300 m²400 m²

Zum Vergleich: Ein typisches Einfamilienhaus mit rund 150 m² Wohnfläche auf zwei Geschossen bedeckt etwa 90 bis 110 m² Grundfläche. Ein Bungalow mit 120 m² Wohnfläche braucht rund 145 bis 160 m². Die Grenze für das Haus selbst ist deshalb selten der Engpass. Knapp wird es eher bei der Grenze für Garage, Zufahrt, Terrasse und Wege, vor allem auf kleinen Grundstücken. Häufig begrenzen auch Baufenster, Abstandsflächen oder Höhenvorgaben, was tatsächlich möglich ist.

Passende Grundrisse in diesen Größen finden Sie in unseren Grundriss-Beispielen.

04 · Übliche Werte

Übliche Werte je Baugebiet.

Die Baunutzungsverordnung nennt Orientierungswerte für Obergrenzen (§ 17 BauNVO). Im Bebauungsplan stehen oft niedrigere Werte, vor allem in Einfamilienhausgebieten.

Orientierungswerte für Obergrenzen nach § 17 BauNVO
BaugebietGRZGFZ
Kleinsiedlungsgebiet (WS)0,20,4
Reines und allgemeines Wohngebiet (WR, WA)0,41,2
Dorf-, Misch- und dörfliches Wohngebiet (MD, MI, MDW)0,61,2
Besonderes Wohngebiet (WB)0,61,6
Urbanes Gebiet (MU)0,83,0

In neuen Einfamilienhausgebieten sind GRZ 0,3 bis 0,4 und zwei Vollgeschosse häufig. Maßgeblich ist immer der Bebauungsplan Ihres Grundstücks.

05 · Grenzen

Was GRZ und GFZ nicht verraten.

  • Baufenster: Baugrenzen und Baulinien legen fest, wo auf dem Grundstück gebaut werden darf. Ein schmales Baufenster kann mehr begrenzen als die GRZ.
  • Abstandsflächen: In NRW reicht bei den meisten Ein- und Zweifamilienhäusern (Gebäudeklassen 1 und 2, höchstens drei oberirdische Geschosse) eine Abstandsfläche von 3 m Tiefe vor jeder Außenwand (§ 6 Abs. 5 BauO NRW). Bei kleinen oder schmalen Grundstücken wird es trotzdem schnell eng. Nachrechnen können Sie das mit dem Abstandsflächen-Rechner.
  • Höhen und Dach: Trauf- und Firsthöhe, Dachform und Dachneigung stehen oft im Bebauungsplan oder in einer Gestaltungssatzung.
  • Kein Bebauungsplan: Dann gibt es meist keine feste GRZ. Im bebauten Ortsteil muss sich das Haus nach § 34 BauGB in die Umgebung einfügen. Im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist ein Wohnhaus in der Regel nicht zulässig. Mehr dazu im Ratgeber Bauen ohne Bebauungsplan; wie Sie GRZ und GFZ im Plan finden, steht im Ratgeber Bebauungsplan lesen.
  • Ältere Bebauungspläne: Wurde der Plan vor dem 27.01.1990 öffentlich ausgelegt, gilt in der Regel eine ältere Fassung der Baunutzungsverordnung (§ 25c BauNVO). Dort werden Garagen, Nebenanlagen, Terrassen und Aufenthaltsräume im Dachgeschoss teils anders angerechnet. Der Rechner verwendet die heutigen Regeln.
  • Vollgeschoss in älteren Plänen: Was ein Vollgeschoss ist, richtet sich nach überwiegender Auffassung nach der Landesbauordnung, die beim Beschluss des Plans galt. Für Pläne vor 2019 ist das meist die BauO NRW 2000. Dort wurde die Höhe im Dachgeschoss anders gemessen, sodass ein Dachgeschoss eher als Vollgeschoss zählt.
  • Andere Festsetzungen: Manche Pläne legen statt GRZ eine feste Grundfläche in m² fest oder statt Vollgeschossen Trauf- und Firsthöhen.
  • Stellplätze: Viele Gemeinden verlangen per Satzung eine bestimmte Zahl an Stellplätzen. Die brauchen ebenfalls Fläche.
06 · Fragen

Häufige Fragen zu GRZ und GFZ.

Was bedeutet eine GRZ von 0,4?

Bei einer Grundflächenzahl von 0,4 darf das Haus 40 Prozent des Grundstücks überbauen. Auf 600 m² sind das 240 m² Grundfläche. Garagen, Zufahrten und Nebenanlagen dürfen diesen Wert nach § 19 Abs. 4 BauNVO in der Regel um bis zu 50 Prozent überschreiten, höchstens bis zu einer GRZ von 0,8.

Zählt die Garage zur GRZ?

Ja, aber mit eigener Grenze. Garagen, Carports und Stellplätze mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen wie Gartenhäuser werden mitgerechnet. Für sie gilt die erhöhte Grenze: GRZ plus 50 Prozent, höchstens 0,8. Der Bebauungsplan kann davon abweichen. Ein Blick in den Textteil des Bebauungsplans lohnt sich.

Zählt die Terrasse zur GRZ?

Das wird nicht überall gleich gehandhabt. Eine Terrasse, die direkt am Haus liegt, rechnen viele Bauämter zum Hauptgebäude, also zur normalen GRZ. Andere werten sie wie eine Nebenanlage. Im Rechner können Sie beides einstellen. In Bebauungsplänen vor 1990 gelten teils andere Regeln. Im Zweifel fragen Sie beim Bauamt nach.

Was ist der Unterschied zwischen GRZ und GFZ?

Die GRZ begrenzt die Fläche, die das Haus auf dem Grundstück bedeckt. Die GFZ begrenzt die Summe der Geschossflächen in allen Vollgeschossen, gemessen nach Außenmaßen. Mit GRZ 0,4 und GFZ 0,8 können Sie zum Beispiel zwei volle Geschosse auf der zulässigen Grundfläche bauen, sofern der Plan zwei Vollgeschosse erlaubt.

Zählt das Dachgeschoss zur GFZ?

Nach der heutigen Baunutzungsverordnung nur, wenn es ein Vollgeschoss ist. In NRW ist ein Geschoss ein Vollgeschoss, wenn es über mehr als drei Viertel der Grundfläche des Geschosses darunter mindestens 2,30 m lichte Höhe hat (§ 2 Abs. 6 BauO NRW). Ein Dachgeschoss unter einem Satteldach bleibt oft unter dieser Grenze und zählt dann nicht mit. Der Bebauungsplan kann aber festsetzen, dass Wohnräume (Aufenthaltsräume) in anderen Geschossen mitgerechnet werden. In Bebauungsplänen vor 1990 werden Wohnräume im Dachgeschoss in der Regel mitgerechnet. Bei Plänen vor 2019 gilt zudem meist die ältere Vollgeschoss-Regel der BauO NRW 2000.

Was gilt, wenn es keinen Bebauungsplan gibt?

Dann gibt es meist keine feste GRZ. Liegt das Grundstück in einem bebauten Ortsteil, muss sich das Haus nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen: nach Art und Maß der Nutzung, Bauweise und Lage auf dem Grundstück. Die Erschließung muss gesichert sein. Liegt es im Außenbereich (§ 35 BauGB), ist ein Wohnhaus in der Regel nicht zulässig. Verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt. Eine erste Einschätzung bekommen Sie in unserem Grundstücks-Check.

Grundstücks-Check

Sie wollen es für Ihr Grundstück wissen?

Im Grundstücks-Check prüfen wir Bebauungsplan, Baufenster und Abstandsflächen für Ihr Grundstück in Nordrhein-Westfalen. Für 49 € (Festpreis) bekommen Sie einen kurzen Bericht mit Skizze: wie viel Haus voraussichtlich draufpasst und welche Haustypen sinnvoll sind. In der Regel innerhalb von drei Werktagen nach Ihrer Zusage.

Lieber direkt sprechen? 0173 6824435 · kontakt@line-planungsbuero.de

Allgemeine Orientierung, Stand Oktober 2026. Der Rechner ersetzt keine Prüfung durch das Bauamt; verbindlich ist der Bebauungsplan Ihres Grundstücks bzw. eine Bauvoranfrage. Keine Rechtsberatung. Quellen: Baunutzungsverordnung, BauO NRW.