Line Planungsbüro

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Ratgeber · Planungskosten

Was kostet die Hausplanung? Architekt, Planungsbüro und Bauplaner im Vergleich.

Hier sehen Sie, wie Planungshonorare nach HOAI berechnet werden und was das für ein Einfamilienhaus konkret bedeutet. Außerdem erfahren Sie, worin sich Architekturbüro, Planungsbüro, Bauplaner:in und Bauzeichner:in unterscheiden. So wissen Sie, was Sie für Ihr Geld bekommen.

  • Stand Oktober 2026
  • Zahlen aus der HOAI 2021
  • Lesezeit ca. 8 Minuten
Kurz gesagt

Die wichtigsten Zahlen.

51.400–64.200 €HOAI-Honorar für alle Leistungsphasen bei 400.000 € anrechenbaren Kosten, Zone III, netto
27 %davon entfallen auf die Planung bis zum Bauantrag (Leistungsphasen 1 bis 4)
32 %entfallen allein auf die Bauleitung (Objektüberwachung, Leistungsphase 8)
freiverhandelbar: Seit 2021 sind die HOAI-Werte nur Orientierung
01 · HOAI

So wird das Honorar nach HOAI berechnet.

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bestimmt das Honorar aus vier Größen:

  • Anrechenbare Kosten: im Wesentlichen die Baukosten für Baukonstruktion und Technik (Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276), netto. Die Technik zählt voll bis 25 % der übrigen Kosten, darüber zur Hälfte.
  • Honorarzone: Schwierigkeit von I bis V; ein durchschnittliches Einfamilienhaus liegt meist in Zone III, bei höheren Anforderungen auch in Zone IV.
  • Leistungsphasen: welche der neun Phasen beauftragt werden; jede hat einen festen Prozentanteil.
  • Zuschläge: bei Umbauten und Modernisierungen ein Zuschlag, bei durchschnittlicher Schwierigkeit bis 33 %; ohne Vereinbarung gelten ab durchschnittlicher Schwierigkeit 20 %. Anbau und Aufstockung gelten in der Regel als Erweiterungsbau, der Zuschlag betrifft dann nur die Eingriffe in den Bestand.

Verbindlich ist das seit 2021 nicht mehr. Die Honorartafeln sind Orientierungswerte, das Honorar wird in Textform frei vereinbart, als HOAI-Honorar, Pauschale oder Stundensatz. Fehlt eine Vereinbarung, gilt der Basishonorarsatz, also der untere Tafelwert. Hinzu kommen Nebenkosten wie Fahrten und Planausdrucke sowie die Umsatzsteuer.

02 · Beispiele

Was kostet ein Architekt? Rechenbeispiele.

HOAI-Honorar Gebäude, Honorarzone III, netto (§ 35 HOAI, Orientierungswerte)
Anrechenbare KostenAlle Leistungsphasen (100 %)Bis Bauantrag (27 %)
300.000 €
z. B. kleines Einfamilienhaus
39.981 bis 49.864 €ca. 10.800 bis 13.500 €
400.000 €
z. B. Einfamilienhaus mit ca. 150 m²
ca. 51.400 bis 64.200 €ca. 13.900 bis 17.300 €
500.000 €
z. B. großes Einfamilienhaus
62.900 bis 78.449 €ca. 17.000 bis 21.200 €

Spanne vom Basishonorarsatz bis zum oberen Wert der Zone III; 400.000 € linear zwischen den Tafelwerten interpoliert, wie es die HOAI vorsieht. Zuzüglich Nebenkosten und 19 % Umsatzsteuer. Statik, Wärmeschutznachweis, Vermessung und Bodengutachten werden gesondert beauftragt.

Zum Vergleich mit den Baukosten: Bei einem Einfamilienhaus mit rund 150 m² und Bauwerkskosten um 386.000 bis 445.000 € netto (460.000 bis 530.000 € brutto) liegt das volle Planungshonorar damit bei grob 12 bis 16 % der Bauwerkskosten, beides netto gerechnet. Für ein Mehrfamilienhaus mit 750.000 € anrechenbaren Kosten nennt die Tafel 89.927 bis 112.156 € in Zone III.

03 · Leistungsphasen

Die neun Leistungsphasen und ihr Anteil.

Leistungsbild Gebäude (§ 34 HOAI)
LeistungsphaseInhaltAnteil
1 GrundlagenermittlungAufgabe, Wünsche und Rahmen klären2 %
2 VorplanungVarianten, Baurecht, erste Kostenschätzung7 %
3 Entwurfsplanungausgearbeiteter Entwurf, Kostenberechnung15 %
4 GenehmigungsplanungBauantrag3 %
5 AusführungsplanungWerkpläne und Details25 %
6 Vorbereitung der VergabeLeistungsverzeichnisse10 %
7 Mitwirkung bei der VergabeAngebote prüfen, Aufträge vorbereiten4 %
8 ObjektüberwachungBauleitung auf der Baustelle32 %
9 ObjektbetreuungMängel in der Gewährleistungszeit2 %

Die Leistungsphasen lassen sich einzeln beauftragen. Wer zum Beispiel mit einem Generalunternehmer baut, also einer Firma für alle Bauleistungen, braucht oft nur die Phasen 1 bis 4 oder 1 bis 5. Wer die Bauleitung selbst organisiert oder einem Bauunternehmen überlässt, spart diesen Posten bei der Planung. Eine Kontrolle auf Seiten der Bauherrschaft, etwa eine unabhängige Bauüberwachung, bleibt trotzdem empfehlenswert.

04 · Vergleich

Architekt, Planungsbüro, Bauplaner, Bauzeichner: wer macht was?

WerTypische LeistungAbrechnung und Hinweise
Architekturbüroalle Leistungsphasen von der Idee bis zur Bauleitungnach HOAI, Pauschale oder Festpreis (frei vereinbar); bauvorlageberechtigt; geschützte Berufsbezeichnung mit Kammereintrag
Planungsbüro / Bauplaner:inEntwurf, Bauantrag, Ausführungsplanung, oft für Ein- und Mehrfamilienhäuser, Anbau und UmbauHOAI, Pauschale oder Festpreis; Bauantrag mit bauvorlageberechtigter Person oder eigener (eingeschränkter) Berechtigung
Bauingenieur:inTragwerksplanung (Statik), teils auch Gebäudeplanungeigenes HOAI-Leistungsbild; bauvorlageberechtigt, wenn in die Liste der Bauvorlageberechtigten der Ingenieurkammer-Bau eingetragen
Bauzeichner:inZeichnungen nach Vorgabegünstig für reine Zeichenarbeit; Planungsverantwortung und Bauvorlagen liegen bei anderen
Fertighaus- oder MassivhausanbieterPlanung als Teil des Hauspreiseskein separates Honorar, aber an den Anbieter gebunden; Planung oft aus dem Katalog

Wichtig ist weniger der Titel als die Frage, wer welche Leistung verantwortet. Für den Bauantrag braucht es in aller Regel eine bauvorlageberechtigte Person; Details stehen im Ratgeber Bauantrag NRW. Die Berufsbezeichnung „Architekt“ ist geschützt; ein Planungsbüro wie Line Planungsbüro führt sie nicht, sondern arbeitet für die Bauvorlagen mit bauvorlageberechtigten Partner:innen zusammen.

So rechnet Line Planungsbüro ab

  • Persönlicher Hausentwurf mit zwei bis drei Varianten zum Festpreis, Zahlung erst nach der Präsentation
  • Weitere Planung bis zum Bauantrag oder zur Ausführungsplanung nach HOAI oder als Pauschale, schriftlich vereinbart; der Entwurf wird angerechnet
  • Keine Bauleitung: Dafür beauftragen Sie eine Bauleitung oder unabhängige Bauüberwachung Ihrer Wahl
  • Statik, Wärmeschutz und Vermessung beauftragen Sie direkt; die Abstimmung übernehmen wir
05 · Sparen

Wo sich bei der Planung sparen lässt und wo nicht.

  • Gut vorbereitet kommen: Raumprogramm, Budget, Grundstücksunterlagen; das spart Planungsrunden. Hilfe dafür: die Wunschhaus-Checkliste
  • Erst Entwurf, dann entscheiden: mit einem Festpreis-Entwurf starten und die weiteren Leistungsphasen danach beauftragen
  • Kompakt planen: Ein einfacher Baukörper senkt Baukosten und damit auch das Honorar, das an den Baukosten hängt
  • Leistungsumfang klar vereinbaren: welche Phasen, welche Besonderen Leistungen, wie viele Änderungsrunden
  • Nicht sparen an Statik, Wärmeschutz und einem vollständigen Bauantrag: Fehler hier kosten auf der Baustelle ein Vielfaches

Neben der Planung kommen beim Hausbau weitere Kosten dazu: Grunderwerbsteuer, Notar, Vermessung, Hausanschlüsse und mehr. Alle Posten rechnet der Baunebenkosten-Rechner zusammen.

06 · Fragen

Häufige Fragen zu Planungskosten.

Was kostet ein Architekt für ein Einfamilienhaus?

Nach den Orientierungswerten der HOAI liegt das Honorar für alle neun Leistungsphasen bei rund 400.000 € anrechenbaren Kosten in Honorarzone III zwischen etwa 51.400 und 64.200 € netto, zuzüglich Nebenkosten und Umsatzsteuer. Bis zum Bauantrag (Leistungsphasen 1 bis 4) sind es 27 % davon, also etwa 13.900 bis 17.300 €. Seit 2021 sind diese Werte nicht mehr verbindlich; das Honorar wird frei vereinbart.

Ist die HOAI noch verbindlich?

Nein. Seit der HOAI 2021 sind die Honorartafeln nur noch Orientierungswerte, das Honorar wird in Textform frei vereinbart. Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt für die Grundleistungen der Basishonorarsatz, also der untere Wert der Tafel. Das Büro muss Sie als Privatperson vor Vertragsschluss in Textform darauf hinweisen, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar vereinbart werden kann.

Was ist der Unterschied zwischen Architekt und Bauplaner?

„Architekt“ ist eine geschützte Berufsbezeichnung; sie dürfen nur Personen führen, die in die Architektenliste einer Architektenkammer eingetragen sind. Eingetragene Architekt:innen sind bauvorlageberechtigt. „Bauplaner“ und „Planungsbüro“ sind dagegen keine geschützten Begriffe: Dahinter stehen Planer:innen, die Entwurf und Planung erbringen und für den Bauantrag mit einer bauvorlageberechtigten Person zusammenarbeiten oder, etwa als eingetragene Maurer-, Betonbauer- oder Zimmerermeister:innen, für Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2, etwa Ein- und Zweifamilienhäuser, selbst bauvorlageberechtigt sind.

Was kostet ein Erstgespräch?

Viele Büros bieten ein erstes Kennenlernen ohne Kosten an. Bei Line Planungsbüro ist das Erstgespräch kostenlos und dauert etwa 30 Minuten, telefonisch, vor Ort oder per Teams oder Zoom. Kostenpflichtig wird es erst mit einem schriftlich vereinbarten Auftrag.

Wie kann ich bei der Planung sparen, ohne an der Qualität zu sparen?

Am wirksamsten ist eine gute Vorbereitung: ein klares Raumprogramm, ein realistisches Budget und früh geklärte Grundstücksfragen sparen Planungsrunden. Sinnvoll ist auch, mit einem Entwurf zum Festpreis zu beginnen und erst danach über die weiteren Leistungsphasen zu entscheiden. Am Honorar für Statik oder Wärmeschutz zu sparen, rächt sich dagegen meist auf der Baustelle.

Anfrage

Klare Kosten von Anfang an.

Starten Sie mit einem persönlichen Hausentwurf zum Festpreis und entscheiden Sie danach, wie weit wir weiterplanen.

Lieber direkt sprechen? 0173 6824435 · kontakt@line-planungsbuero.de

Allgemeiner Überblick, Stand Oktober 2026. Honorarwerte aus der HOAI 2021 (§§ 33 bis 36), netto, ohne Nebenkosten; die Werte sind Orientierungswerte und ersetzen kein Angebot. Keine Rechtsberatung. Quellen: HOAI, BauO NRW.