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Ratgeber · Bauantrag
Bauantrag in NRW: Ablauf, Unterlagen, Kosten, Dauer.
Seit dem 1. September 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen eine überarbeitete Bauordnung: Bauanträge werden digital eingereicht, und im vereinfachten Verfahren gilt ein Antrag als genehmigt, wenn die Bauaufsicht nicht rechtzeitig entscheidet (Genehmigungsfiktion). Dieser Ratgeber zeigt, welches Verfahren für Ihr Vorhaben gilt, welche Unterlagen Sie brauchen, wer unterschreibt, was es kostet und wie lange es dauert.
- Stand Oktober 2026
- BauO NRW, Fassung ab 1. September 2026
- Lesezeit ca. 9 Minuten
Die wichtigsten Fristen.
Welches Verfahren gilt für mein Vorhaben?
Die Bauordnung NRW kennt vier Wege. Welcher passt, hängt von Größe und Art des Vorhabens und davon ab, ob ein Bebauungsplan gilt.
| Verfahren | Typisch für | Was die Bauaufsicht tut |
|---|---|---|
| Verfahrensfrei § 62 | Gartenhaus bis 75 m³ ohne Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte, nicht im Außenbereich; Garage bis 50 m² mit mittlerer Wandhöhe bis 3 m, nicht im Außenbereich; Terrassendach bis 30 m² und 4,50 m Tiefe; Wintergarten bis 30 m² an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit mind. 3 m Abstand zur Grenze | nichts; das Baurecht gilt trotzdem |
| Genehmigungsfreistellung § 63 | Wohnhaus im Gebiet eines qualifizierten Bebauungsplans, das allen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften entspricht, bei gesicherter Erschließung | keine Prüfung; Baubeginn einen Monat nach Eingang der Unterlagen, wenn die Gemeinde kein Verfahren verlangt |
| Vereinfachtes Verfahren § 64 | Einfamilienhaus, Anbau, Aufstockung, Mehrfamilienhaus, Nutzungsänderung | prüft Planungsrecht, Abstandsflächen, Stellplätze, Barrierefreiheit und örtliche Satzungen |
| Baugenehmigungsverfahren § 65 | große Sonderbauten | umfassende Prüfung |
Für die meisten privaten Vorhaben ist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren der Normalfall. Statik, Wärme- und Schallschutz prüft die Bauaufsicht dabei nicht selbst; die Nachweise müssen trotzdem erstellt werden. Der Brandschutz wird schon mit dem Bauantrag nachgewiesen, die Statik und, außer bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, Wärme- und Schallschutz spätestens mit der Anzeige des Baubeginns (§ 68 BauO NRW).
Neu seit September 2026
- Garagen und überdachte Stellplätze sind bis 50 m² Brutto-Grundfläche verfahrensfrei (vorher 30 m²)
- Der Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnraum, auch mit Dachgauben, ist in bebauten Ortsteilen ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB) im Weg der Genehmigungsfreistellung möglich: Bauvorlagen bei der Bauaufsicht einreichen, Baubeginn nach einem Monat, sofern die Gemeinde kein Verfahren verlangt
- Die Genehmigungsfreistellung gilt nicht mehr nur für bestimmte Gebäudeklassen (die Bauordnung teilt Gebäude nach Höhe und Größe in Klassen 1 bis 5 ein); die Unterlagen gehen an die Bauaufsicht
- Abweichungen sollen vor allem bei der Weiternutzung bestehender Gebäude zugelassen werden
Erst fragen, dann planen: der Vorbescheid
Ist unklar, ob ein Vorhaben überhaupt zulässig ist, etwa die Bebauung eines Grundstücks ohne Bebauungsplan, lässt sich das vorab mit einer Bauvoranfrage klären. Über den Vorbescheid (§ 77 BauO NRW) wird ebenfalls innerhalb von sechs Wochen entschieden; er gilt drei Jahre und kann verlängert werden.
Wer stellt den Bauantrag, wer unterschreibt?
Antragsteller:in ist die Bauherrschaft. Die Bauvorlagen, also Pläne, Berechnungen und Baubeschreibung, muss bei Gebäuden aber eine bauvorlageberechtigte Person als Entwurfsverfasser:in erstellen und unterschreiben (§ 67 BauO NRW). Bauvorlageberechtigt sind:
- in die Architektenliste eingetragene Architekt:innen
- Bauingenieur:innen, die in die Liste der Bauvorlageberechtigten der Ingenieurkammer-Bau NRW eingetragen sind
- unter bestimmten Voraussetzungen Innenarchitekt:innen
- seit 2024 auch Meister:innen im Maurer-, Betonbauer- oder Zimmererhandwerk für Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2, wenn sie im Verzeichnis der Ingenieurkammer eingetragen sind
Das ist eine andere Frage als die Verfahrensfreiheit: Hier geht es darum, wer die Pläne unterschreiben muss, wenn ein Verfahren nötig ist. Ohne bauvorlageberechtigte Person geht es nur bei kleinen Vorhaben, unter anderem Garagen bis 100 m² Nutzfläche, eingeschossigen Wintergärten bis 25 m², Dachgauben, Terrassenüberdachungen und Balkonen, die bis 1,60 m vorspringen.
Line Planungsbüro plant Entwurf und Bauantragsunterlagen und arbeitet dafür mit bauvorlageberechtigten Partner:innen zusammen, die von Anfang an eingebunden sind und die Bauvorlagen als Entwurfsverfasser:in mit erarbeiten, verantworten und unterzeichnen.
Welche Unterlagen braucht der Bauantrag?
Welche Bauvorlagen genau nötig sind, regelt die Bauprüfverordnung NRW. Für ein Wohnhaus, einen Anbau oder eine Aufstockung sind das in der Regel:
- Antragsformular über Bauportal.NRW bzw. das Portal der Bauaufsicht
- Lageplan, bei Neubauten meist als amtlicher Lageplan von einer Vermessungsstelle, mit Abstandsflächen
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten, üblicherweise im Maßstab 1 : 100
- Baubeschreibung und Berechnungen wie Brutto-Rauminhalt, Wohnfläche, Grundflächen- und Geschossflächenzahl
- Stellplatznachweis nach der örtlichen Stellplatzsatzung
- Statistischer Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik
- bei Bedarf Anträge auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung, ausdrücklich formuliert
Der Brandschutz wird schon mit dem Bauantrag nachgewiesen, bei Gebäudeklasse 1 bis 3 durch eine Erklärung der Entwurfsverfasser:in. Den Standsicherheitsnachweis und, außer bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, die Nachweise zum Wärme- und Schallschutz reichen Sie spätestens mit der Anzeige des Baubeginns ein (§ 68 BauO NRW). Vollständige, widerspruchsfreie Unterlagen sind der wichtigste Faktor für die Dauer: Jede Nachforderung hält das Verfahren an.
Ablauf: Wie lange dauert ein Bauantrag?
Fristen nach BauO NRW für das vereinfachte Verfahren. Die Planung davor braucht je nach Vorhaben einige Wochen bis wenige Monate.
- 01
Planung
Entwurf, Abstimmung mit Fachplanung und bauvorlageberechtigter Person, Bauvorlagen erstellen.
- 02
Einreichen
Elektronisch bei der unteren Bauaufsicht, in Münster über Bauportal.NRW.
- 03
Vollständigkeit
Prüfung innerhalb von zehn Arbeitstagen; danach teilt die Bauaufsicht das Datum der Vollständigkeit, die zu beteiligenden Stellen und den Zeitplan mit.
- 04
Beteiligung
Gemeinde und Fachbehörden haben einen Monat; verlängert wird im vereinfachten Verfahren nur, wenn das Einvernehmen der Gemeinde nötig ist.
- 05
Entscheidung
In der Regel innerhalb von sechs Wochen (§ 74 BauO NRW); danach tritt laut Stadt Münster die Genehmigungsfiktion ein.
- 06
Baubeginn
Baubeginn mindestens eine Woche vorher anzeigen, Gebäude abstecken lassen.
Neu: die Genehmigungsfiktion.
Für Bauanträge im vereinfachten Verfahren, die seit dem 1. September 2026 eingereicht werden, gilt: Entscheidet die Bauaufsicht nicht innerhalb der Frist, gilt die Baugenehmigung als erteilt (§ 74 Abs. 3 BauO NRW). Nach dem Merkblatt der Stadt Münster beträgt die Frist sechs Wochen. Sie beginnt erst, wenn die Unterlagen vollständig sind und alle beteiligten Stellen samt Gemeinde Stellung genommen haben, spätestens aber, wenn die Frist für die Stellungnahmen (in der Regel ein Monat) abgelaufen ist. Die Behörde kann sie einmal verlängern.
- Statt einer Baugenehmigung erhalten Sie eine gebührenpflichtige Bescheinigung, die den Inhalt ungeprüft wiedergibt
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen sind nur erfasst, wenn sie ausdrücklich beantragt wurden
- Auch eine fiktive Genehmigung können Nachbarn anfechten, und die Behörde kann sie zurücknehmen, wenn das Vorhaben unzulässig ist
- Wer eine geprüfte Genehmigung möchte, etwa für die Finanzierung, kann vor Fristablauf in Textform (eine E-Mail genügt) auf die Fiktion verzichten
In der Praxis heißt das: Sorgfältig geplante und vollständige Unterlagen werden wichtiger, denn die Verantwortung für die Genehmigungsfähigkeit liegt stärker bei Entwurfsverfasser:in und Bauherrschaft.
Was kostet ein Bauantrag?
Die Kosten bestehen aus der Gebühr der Bauaufsicht und den Kosten für die Unterlagen. Die Gebühr hängt in NRW von der Rohbausumme ab. Diese errechnet sich aus dem umbauten Raum des Hauses (Brutto-Rauminhalt in m³) und einem landesweit festgelegten Wert pro m³. Die genaue Höhe nennt die zuständige Bauaufsicht. Auch die Bescheinigung über eine Genehmigungsfiktion ist gebührenpflichtig.
| Posten | Wer | Hinweis |
|---|---|---|
| Planung bis zum Bauantrag | Architektur- oder Planungsbüro mit bauvorlageberechtigter Person | Orientierung HOAI: 27 % des Gesamthonorars (Leistungsphasen 1 bis 4), bei einem Einfamilienhaus mit ca. 150 m² (rund 400.000 € anrechenbare Kosten, Zone III) etwa 13.900 bis 17.300 € netto zzgl. Nebenkosten |
| Lageplan | Vermessungsstelle | beim Neubau meist amtlicher Lageplan |
| Statik | Tragwerksplanung | spätestens mit der Baubeginnanzeige einreichen |
| Wärmeschutz / GModG (früher GEG) | Energieberatung, Fachplanung | vor Baubeginn erstellen; Einreichung entfällt bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 |
| Gebühr | untere Bauaufsicht | nach Rohbausumme |
| Bauakte (Bestand) | Bauordnungsamt | in Münster digital 65 bis 110 € je Band |
So halten Sie die Kosten am Anfang gering: Klären Sie zuerst mit einem persönlichen Hausentwurf zum Festpreis, ob und wie das Vorhaben auf das Grundstück passt. Erst danach beauftragen Sie die Bauantragsplanung. Der Entwurf wird dabei angerechnet. Rechenbeispiele zum Honorar stehen im Ratgeber Planungskosten.
Bauantrag in Münster.
- Zuständig ist das Bauordnungsamt der Stadt Münster im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33
- Nur noch digital: Seit dem 5. September 2026 nimmt das Bauordnungsamt Anträge nur noch über Bauportal.NRW entgegen, Papieranträge nicht mehr. Ausnahmen per E-Mail: Genehmigungsfreistellung, Anzeige einer befristeten Nutzungsänderung und separate Anträge auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung
- Bauberatung vorab ist nach Terminvereinbarung möglich; wer zuständig ist, hängt von der Straße Ihres Grundstücks ab
- Bearbeitungsstand lässt sich über die Online-Bauauskunft verfolgen; die Zugangsdaten kommen mit der Eingangsbestätigung
- Alte Pläne gibt es über das Bauaktenarchiv, inzwischen nur noch digital per Online-Antrag
- Örtliche Regeln beachten: Stellplatzsatzung, Baumschutzsatzung sowie Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, zum Beispiel für die Altstadt, Wolbeck, Angelmodde oder das Nordviertel
Nach der Genehmigung verlangt die Stadt unter anderem:
- Baubeginn, Rohbau und Fertigstellung jeweils mindestens eine Woche vorher anzeigen
- das Gebäude vor Baubeginn abstecken lassen
- vor dem Ausschachten die Prüfung auf Kampfmittel über die Feuerwehr klären
- für Gerüst oder Material auf öffentlichen Flächen eine Sondernutzung beim Tiefbauamt beantragen
Im übrigen Münsterland ist je nach Ort die Bauaufsicht der Stadt oder des Kreises zuständig, zum Beispiel in Warendorf, Steinfurt oder Coesfeld. Ob die Behörde schon an Bauportal.NRW angeschlossen ist, zeigt die Gemeindesuche des Portals.
Häufige Fragen zum Bauantrag.
Wie lange dauert ein Bauantrag in NRW?
Die Bauaufsicht prüft den Antrag innerhalb von zehn Arbeitstagen auf Vollständigkeit. Sobald alle Unterlagen und Stellungnahmen vorliegen, muss sie im vereinfachten Verfahren innerhalb von sechs Wochen entscheiden, im regulären Verfahren innerhalb von drei Monaten. Beteiligte Stellen haben dafür in der Regel einen Monat Zeit. Nachforderungen verlängern das Verfahren; realistisch sind vom Einreichen bis zur Genehmigung meist zwei bis vier Monate, die Planung davor nicht mitgerechnet.
Was kostet ein Bauantrag?
Die Kosten setzen sich aus der Gebühr der Bauaufsicht und den Kosten für die Unterlagen zusammen. Die Gebühr richtet sich in NRW nach der Rohbausumme des Vorhabens. Den größeren Teil machen meist Planung, Lageplan, Statik und Wärmeschutznachweis aus. Als Orientierung entfallen nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) auf die Planung bis zum Bauantrag (Leistungsphasen 1 bis 4) 27 % des Gesamthonorars, bei einem Einfamilienhaus mit ca. 150 m² etwa 13.900 bis 17.300 € netto.
Kann ich den Bauantrag selbst stellen?
Stellen ja: Antragsteller:in ist immer die Bauherrschaft. Die Bauvorlagen, also Pläne, Berechnungen und Beschreibung, muss bei Gebäuden aber in aller Regel eine bauvorlageberechtigte Person erstellen und unterschreiben. Ausgenommen sind nur kleine Vorhaben wie Garagen bis 100 m² Nutzfläche, eingeschossige Wintergärten bis 25 m², Dachgauben oder Terrassenüberdachungen.
Wer darf Bauvorlagen in NRW unterschreiben?
Bauvorlageberechtigt sind vor allem in die Architektenliste eingetragene Architekt:innen sowie Bauingenieur:innen, die in die Liste der Bauvorlageberechtigten der Ingenieurkammer-Bau NRW eingetragen sind. Seit 2024 dürfen auch Meister:innen des Maurer-, Betonbauer- oder Zimmererhandwerks Bauvorlagen für die Gebäudeklassen 1 und 2 unterschreiben, wenn sie im entsprechenden Verzeichnis der Ingenieurkammer eingetragen sind.
Was ist die Genehmigungsfiktion?
Seit dem 1. September 2026 gilt ein Bauantrag im vereinfachten Verfahren als genehmigt, wenn die Bauaufsicht nicht fristgerecht entscheidet. Die Frist beträgt nach Auskunft der Stadt Münster sechs Wochen ab Vollständigkeit der Unterlagen und Eingang aller Stellungnahmen, spätestens ab Ablauf der Frist für die Stellungnahmen, und kann einmal verlängert werden. Statt einer Baugenehmigung erhält man eine gebührenpflichtige Bescheinigung. Eine Prüfung hat dann nicht stattgefunden; wer Rechtssicherheit möchte, kann vor Fristablauf in Textform (eine E-Mail genügt) auf die Fiktion verzichten.
Wie lange ist eine Baugenehmigung gültig?
Drei Jahre. Sie erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach Erteilung nicht mit dem Bau begonnen oder der Bau länger als ein Jahr unterbrochen wird. Auf Antrag in Textform kann sie jeweils um bis zu ein Jahr verlängert werden, auch rückwirkend, wenn der Antrag vor Fristablauf eingegangen ist. Für eine fiktive Genehmigung gilt dasselbe.
Bauantrag geplant? Wir bereiten ihn vollständig vor.
Vom Entwurf bis zu den Bauantragsunterlagen, abgestimmt mit Fachplanung und bauvorlageberechtigter Person. Für Neubau, Anbau, Aufstockung und Umbau im Münsterland.
Lieber direkt sprechen? 0173 6824435 · kontakt@line-planungsbuero.de
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand Oktober 2026, Bauordnung NRW in der ab 1. September 2026 geltenden Fassung, Angaben der Stadt Münster) und ersetzt keine Rechtsberatung oder Prüfung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Gesetzestexte, der örtliche Bebauungsplan und die Auskunft der zuständigen Bauaufsicht. Quellen: BauO NRW, BauGB.